Auf was wird die Umsatzbeteiligung gezahlt?



Die Umsatzbeteiligung wird im Regelfall auf den Kunden-Netto-Einkaufspreis gezahlt.


In Ausnahmefällen kann dieses abweichen; z.B. Sonderprodukte.


Sollten Sie bereits für ein anderes Direktvertriebsunternehmen tätig sein, so wird Sie das sehr erstaunen. Im Regelfall wird bei den meisten Direktvertrieben die Provision auf der Basis einer dieser Werte berechnet: Berater-Einkaufspreis, Punkte, PW, GV oder Provisionswert.


Meistens werden dann diese Provisions-Berechnungswerte so kalkuliert:

Netto-Kunden-Preis minus Handelsspanne. Das ist der Berater-Einkaufspreis. Diesen Wert gemindert, das ist nun der Wert von dem aus die Provisionen berechnet werden.


Die neue Direktvertriebsfirma hat sich bewusst dafür entscheiden, den Kunden-Netto-Einkaufspreis als Basis zur Berechnung der Umsatzbeteiligung zu nehmen.


Es sollen und dürfen den Partnern keine Provisionen vorenthalten werden, das ist die höchste Prämisse.