Auf was wird die Umsatzbeteiligung gezahlt?
Die Umsatzbeteiligung wird im Regelfall auf den Kunden-Netto-Einkaufspreis gezahlt.
In Ausnahmefällen kann dieses abweichen; z.B. Sonderprodukte.
Sollten
Sie bereits für ein anderes Direktvertriebsunternehmen tätig sein, so
wird Sie das sehr erstaunen. Im Regelfall wird bei den meisten
Direktvertrieben die Provision auf der Basis einer dieser Werte
berechnet: Berater-Einkaufspreis, Punkte, PW, GV oder Provisionswert.
Meistens werden dann diese Provisions-Berechnungswerte so kalkuliert:
Netto-Kunden-Preis
minus Handelsspanne. Das ist der Berater-Einkaufspreis. Diesen Wert
gemindert, das ist nun der Wert von dem aus die Provisionen berechnet
werden.
Die neue Direktvertriebsfirma hat sich bewusst dafür
entscheiden, den Kunden-Netto-Einkaufspreis als Basis zur Berechnung
der Umsatzbeteiligung zu nehmen.
Es sollen und dürfen den Partnern keine Provisionen vorenthalten werden, das ist die höchste Prämisse.